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Schulische Regelungen und Informationen von A-Z


Arbeitsgemeinschaften (AGs): Die Melibokusschule bietet eine große Auswahl an AGs an. Alle möglichen AGs werden zu Schuljahresbeginn veröffentlicht und werden dann für jeweils ein gesamtes Schuljahr gewählt. Es ist möglich, mehr als eine AG zu besuchen, wenn genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Eine regelmäßige Teilnahme ist nach Anmeldung verpflichtend. Ein Neu-Einsteigen oder Aussteigen im laufenden Schuljahr ist nur im Einzelfall nach Rücksprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft und der Schulleitung möglich.


Ansprechpartner: In der Schule gibt es neben der Klassenlehrkraft, den Fachlehrkräften und den Schulleitungsmitgliedern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu vielen Themen. Konkrete Informationen und Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte unserem Organigramm auf der Webseite.


Arbeitsaufträge: Bei Erkrankung einer Lehrkraft können – insbesondere in den höheren Klassen – Arbeitsaufträge auf Teams hinterlegt werden. Diese sind i.d.R. im jeweiligen Fachkanal der betreffenden Klasse hinterlegt. Ein Hinweis dazu erfolgt möglichst auf dem Vertretungsplan.


Atteste: Schülerinnen und Schüler benötigen bei einer Erkrankung keine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung. Ausnahme: Die Klassenkonferenz beschließt, dass eine ärztliche Bescheinigung aufgrund eines begründeten Verdachts oder bei hohen Fehlzeiten vorgelegt werden muss. 


Beschwerdemanagement: Bei Beschwerden wird darum gebeten folgenden Weg einzuhalten: i.d.R. Gespräch mit betroffener Fachlehrkraft -> Gespräch mit Klassenlehrkraft -> Gespräch mit Zweig-/Stufenleitung -> Gespräch mit Schulleitung (LINK).


Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern: Bei der Beurlaubung handelt es sich um eine Ausnahme von der Schulpflicht; daher müssen die Anträge entsprechend begründet sein und i.d.R. vier Wochen vorher vorliegen. Für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen ist die jeweilige Klassenlehrkraft zuständig. Bei einem schriftlichen Antrag auf Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet der Schulleiter, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören unter anderem familiäre Anlässe wie Hochzeiten oder Todesfälle sowie die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder besonderen Veranstaltungen. Nicht anerkannt als besonderer Grund für die Beurlaubung ist der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife des Urlaubsveranstalters nutzen zu können oder den Verkehrsstaus zu entgehen. Ein Formblatt für die Beurlaubung finden Sie auf der Homepage unter diesem LINK. Bei Abwesenheit ohne vorherigen Antrag wird eine Schulbesuchsmahnung bis hin zu einem Bußgeld beim Staatlichen Schulamt beantragt.


Cafeteria: In der Cafeteria wird täglich ein warmes Essen angeboten. Eine vorherige Registrierung beim Caterer ist erforderlich. Bitte informieren Sie sich dazu auf unserer Webseite (LINK). In der Cafeteria sollen auch mitgebrachte Speisen verzehrt werden.


Datenschutzerklärung: Wir bitten Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass die Schule die Daten aller Schülerinnen und Schüler, die zu Verwaltungszwecken aufgrund der gültigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse erhoben werden, für die Dauer der Schulzeit speichert und z.T. automatisiert verarbeitet. Zu Beginn der Schulzeit werden Sie gebeten, Ihre Einwilligung für die Veröffentlichung personenbezogener Daten (u.a. zur Veröffentlichung im Jahrbuch, auf der Webseite, in der örtlichen Tagespresse, Erlaubnis zum Fotografieren) in einer Datenschutzerklärung zu erteilen, die jederzeit widerrufen werden kann. Ohne die vorliegende Erlaubnis zum Fotografieren ist die Erstellung eines Schülerausweises nicht möglich. Die Beauftragte für den Datenschutz an der Melibokusschule ist Frau Medelnik.


Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen: Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Schulzweig wechseln soll, dann müssen Sie uns dieses schriftlich bis spätestens sechs Wochen vor den Zeugniskonferenzen mitteilen. Die Termine der Konferenzen können im Kalender eingesehen werden. Die endgültige Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Schulleitung auf Antrag der Klassenkonferenz. Grundlage der Entscheidung sind die Leistungsnoten in allen Fächern und die erkennbare Bereitschaft und Fähigkeit, im Unterricht erfolgreich mitarbeiten zu können.


Elternabend: In den Klassen 5, 7 und 9 werden Klassenelternbeiräte für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahlen finden jeweils zu Schuljahresbeginn statt. Die Klassenelternbeiräte laden in Absprache mit der Klassenlehrkraft) mindestens einmal pro Halbjahr zu Elternabenden ein. Ein Elternabend kann auch einberufen werden, wenn ein Fünftel der Eltern, die Schulleitung, die Klassenlehrkraft oder die/der Vorsitzende des Schulelternbeirats (unter Angabe der Gründe) das verlangt.


Elterngespräche: Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als Erziehungsberechtigte das Recht und die Pflicht haben, sich über den Leistungsstand Ihres Kindes zu informieren. Bitte nutzen Sie das Gesprächsangebot der Klassen- und Fachlehrkräfte (Terminvereinbarungen per Mail oder über Ihre Kinder). Bedenken Sie aber bitte, dass solche Gespräche umso weniger Sinn haben, je mehr sich das Schuljahr dem Ende zuneigt. Bitte kommen Sie regelmäßig zu den Elternabenden und zum Elternsprechabend!


Entlassung von kranken Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts: Erkrankte Kinder der Klassen 5+6 werden immer über das Sekretariat entlassen und müssen auch dort abgeholt werden. Sie erhalten von der Lehrkraft einen „Entlassungsschein“, der von den Eltern unterzeichnet werden muss. Kinder der Kl. 7-10 können unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrkraft eigenständig ihre Erziehungsberechtigten anrufen. Sofern sie sich für den Heimweg ausreichend fit fühlen und die Erziehungsberechtigten einverstanden sind, können sie direkt entlassen werden. Der „Entlassungsschein“ wird bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs vorgelegt. Bei dem Eindruck einer schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung oder eines Unfalls wird ein Rettungswagen bzw. Arzt hinzugezogen, falls eine rechtzeitige Hinzuziehung der Eltern nicht gesichert ist.


Familiäre Probleme: Auf Schülerinnen und Schüler, die wegen familiärer Probleme wie Trennung der Eltern oder wegen eines Trauerfalls in der Familie nicht in vollem Maße am Unterricht teilnehmen können, kann von den Lehrkräften Rücksicht genommen werden, aber nur, wenn diese das auch wissen. Deshalb raten wir dazu, sich in einem solchen Fall vertrauensvoll an die Klassen- oder an einzelne Fachlehrkräfte zu wenden. Selbstverständlich steht auch die Schulsozialarbeit für vertrauliche Gespräche zur Verfügung. (Kontakt zur Schulsozialarbeit)


Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern: Bei krankheitsbedingtem Fehlen melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind bis 08:00 Uhr – am besten per Mail – bei der Klassenlehrkraft und der Lehrkraft der ersten Unterrichtsstunde unter Angabe der voraussichtlichen Dauer und Grund des Fehlens ab. In den Klassen 5 und 6 ist es zusätzlich erforderlich, diese Mail in CC an die Schuladresse mbs_alsbach-haehnlein(at)schulen.ladadi.de bis spätestens 08:00 Uhr zu schicken (in Ausnahmefällen ist eine Nachricht auf dem AB zu hinterlassen). Bei einer längeren Fehlzeit muss die Klassenlehrkraft von den Eltern regelmäßig informiert werden.
Nach Wiederaufnahme des Unterrichts legt das Kind der Klassenlehrkraft sofort eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der betroffenen Tage, der Gründe des Fehlens sowie der Unterschrift einer/s Erziehungsberechtigten (auch im Schulplaner möglich) vor. Ein Entschuldigungsschreiben per Mail ist nicht ausreichend. Die Schulleitung hat das Recht, in bestimmten Fällen ärztliche Bescheinigungen/Atteste für das Fehlen einzufordern. Schulische Fehlzeiten wie die Teilnahme an Schulsportwettbewerben oder Austauschfahrten werden nicht als Fehlzeiten angerechnet.


Fundsachen: Wertsachen sind im Sekretariat abzugeben und müssen persönlich abgeholt werden, Fahrradschlüssel o.ä. Gegenstände werden im Fenster des Hausmeisterbüros aufbewahrt. Sonstige Fundsachen verbleiben kurzzeitig im Klassenraum bzw. in der Sporthalle, danach werden sie am Ostausgang des Hauptgebäudes (Richtung Förderstufenhof) deponiert und können von dort wieder mitgenommen werden.


Handyregelung: Schülerinnen und Schülern ist die Nutzung des Handys und anderer mobilen elektronischen Geräte auf dem Schulgelände untersagt, sofern es die Lehrkraft nicht zu unterrichtsbezogenen Zwecken während des Unterrichts zugelassen hat. Bei Verstoß gegen diese Regel wird das Handy von der Lehrkraft eingezogen und in die Bibliothek gebracht. Nach Ende der Unterrichtszeit kann das Kind sein Handy wieder abholen, sofern es zum ersten Mal eingezogen wurde. Beim zweiten Verstoß muss es ein Erziehungsberechtigter abholen. Bei jedem weiteren Verstoß sind weitere Maßnahmen (Absprache erfolgt durch Klassenlehrkraft und Schulleitung) möglich. Handys sind in ausgeschaltetem Zustand und unsichtbar aufzubewahren. Während des gesamten Schultages sind Film- und Tonmitschnitte, das Fotografieren (auch Tafelbilder) bzw. das Surfen im Internet für alle Lernenden ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft verboten. Das Veröffentlichen von Fotos/Filmen/Tonmitschnitten, ohne die ausdrückliche Erlaubnis der/des Fotografierten/Gefilmten, ist eine Straftat.


Hitzefrei: Der Erlass “Andere Unterrichtsformen und Unterrichtsausfall bei großer Hitze” vom 12.01.2021 regelt das Vorgehen bei großer Hitze. Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Abwägung pädagogischer, gesundheitlicher und aufsichtsrechtlicher Gesichtspunkte.


Homepage: Eltern finden aktuelle Informationen, weiterführende Informationen zur Schule sowie den Terminplan auf der Schul-Webseite, die insbesondere in besonderen Situationen ständig aktualisiert wird (www.melibokusschule.de).


i-Pads/Laptops: Die Melibokusschule verfügt über einen Pool an geeigneten digitalen Endgeräten (i-Pads vom Schulträger und Laptops vom Förderverein), die angefragt und ausgeliehen werden können. Eine Anfrage soll über die Klassenlehrkraft bei der Schulleitung erfolgen - die Ausleihe ist sodann in der Bibliothek möglich.


Kiosk: in den großen Pausen bietet das Kioskteam, das sich aus dem Wahlpflichtkurs „Kiosk“ der Jahrgangsstufen 9/10 zusammensetzt, in der Cafeteria belegte Brötchen, Brezeln, Obstbecher, Müsliriegel, Getränke und vieles mehr an.


Klassenlisten: Wenn Erziehungsberechtige einer Klasse einer Veröffentlichung von Kontaktdaten zustimmen, können diese innerhalb der Klassenelternschaft ausgetauscht werden. In der Regel koordinieren die Elternbeiratsvertreterinnen und Elternbeiratsvertreter das Erstellen einer solchen Liste in Abstimmung mit der Klassenlehrkraft. Darüber hinaus werden schulische Informationen über einen eigenen Mailverteiler versendet. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mailadresse aktuell ist.


Klassenregeln: Jede Klasse stellt eigene Klassenregeln auf, die für alle verbindlich sind.


Klassenstunde: Alle Klassen haben im Regelfall einmal wöchentlich eine „rollierende“ Stunde für Klassenangelegenheiten, nach Möglichkeit bei der Klassenlehrkraft. Die Klassenstunde wird i.d.R. von den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich geleitet. Hierbei sollen Konflikte gelöst, Klassengeschäfte erledigt, anstehende Aktivitäten geplant oder Themen besprochen werden, die im Unterricht zu kurz kommen. Wenn keine sinnvollen Schülerthemen vorliegen, kann Fachunterricht erteilt werden. Eine Terminübersicht über die Klassenstunde befindet sich u.a. im Schulplaner.


Kleidung: Schule ist ein (Arbeits-)Ort, an dem zusammen gelernt, gearbeitet und gelebt wird. Bei der Auswahl der Kleidung, die in der Schule getragen wird, ist der Gedanke des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Angemessenheit wichtig. Bitte tragt daher keine Kleidungsstücke mit rassistischen, sexistischen oder anderen respektlosen Botschaften, keine allzu schlabberigen und verschmutzten Jogginghosen, keine (zu) bauchfreien Oberteile, keine superkurzen Röcke oder extrem tief hängenden Hosen. Im Sportunterricht ist zudem die Funktionalität der Kleidung zu beachten.


Kommunikation mit der Schule: Die Eltern teilen Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse umgehend schriftlich der Klassenlehrkraft und dem Sekretariat mit. Die Kommunikation von Eltern mit Lehrkräften erfolgt ausschließlich über die dienstliche E-Mail-Adresse der Lehrkräfte (LINK) bzw. den Schulplaner, nach Terminvereinbarung auch über Telefon. Erhalten Eltern nach drei Unterrichtstagen auf eine E-Mail keine Antwort, wird darum gebeten, die Klassenlehrkraft zu informieren und sich erst danach an die Zweigleitung / Schulleitung zu wenden. Die Kommunikation mit den Lehrkräften über WhatsApp oder andere Messengerdienste ist nicht zugelassen.


Kurswechsel: In einem laufenden Schuljahr ist es nicht möglich, Wahlpflicht- und Sportkurse zu wechseln. In dringenden Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung über einen Wechsel.

In den Klassen 7R und 8R besteht nach erfolgter Wahl des Wahlpflichtunterrichts eine zweijährige Teilnahmepflicht am gewählten Fach. Es ist kein Wechsel zwischen Spanisch und dem anderen Wahlpflichtfächern möglich.

Der Wechsel zwischen Religion und Ethik ist nur in Ausnahmefällen und jeweils nur zu einem neuen Halbjahr möglich. Ein entsprechender begründeter Antrag der Erziehungsberechtigten muss mindestens sechs Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung eingegangen sein. Im Jahrgang 9 und 10 ist kein Wechsel dieser Kurse möglich, da am Ende der 8. Klasse diese Kurse neu gewählt werden.

Arbeitsgemeinschaften (AGs) werden in der Regel für ein gesamtes Schuljahr gewählt – eine regelmäßige Teilnahme ist nach Anmeldung verpflichtend. Ein Neu-Einsteigen bzw. ein Aussteigen während des laufenden Schuljahres ist nur im Einzelfall möglich nach Rücksprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft und der Schulleitung.


Medizinische Hilfsmaßnahmen in der Schule: Sofern Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn gesundheitliche Einschränkungen hat, die ggf. eine besondere Betreuung und/oder eine Medikamentengabe oder medizinische Hilfsmaßnahmen in der Schule erforderlich machen, bitten wir um eine rechtzeitige Information der Klassenlehrkraft. In diesem Fall sind eine schriftliche ärztliche Anweisung und eine konkrete Beauftragung durch die Erziehungsberechtigten erforderlich.


Nachschreiben einer Klassenarbeit: Die Lehrkraft entscheidet, ob Schülerinnen und Schüler eine versäumte Klassenarbeit nachschreiben müssen, ob darauf verzichtet wird oder ob eine Bewertung in anderer Form erfolgen kann Referat o.ä.). Es ist zulässig, dass Schülerinnen und Schüler in der ersten Stunde, in der sie nach versäumter Klassenarbeit in diesem Fach wieder anwesend sind, die Arbeit ohne weitere Ankündigung nachschreiben.


Ordnung und Sauberkeit: Der Schulhof und das gesamte Schulgebäude sind ordentlich und sauber zu halten. Die Lernenden sorgen dafür, dass in den Unterrichtsräumen nach Unterrichtsschluss keine Abfälle liegenbleiben, dass die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen sind. Tische, Stühle und Wände dürfen nicht beschrieben oder bemalt werden. Toiletten werden sauber und in ordentlichem Zustand hinterlassen und nicht beschmiert. Handtücher und Toilettenpapier werden nur für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet und sachgerecht entsorgt.


Pädagogische Maßnahmen/Ordnungsmaßnahmen: Pädagogische Maßnahmen sind laut hessischem Schulgesetz das erste Mittel, mit dem Schulen auf Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers reagieren können. Ordnungsmaßnahmen sind eine Möglichkeit, gegen größeres Fehlverhalten von Schülerinnen oder Schülern vorzugehen, nachdem pädagogische Maßnahmen sich als wirkungslos erwiesen haben. Der Trainingsraum (LINK) ist eine konkrete Möglichkeit für eine pädagogische Maßnahme.


Pausenhof: Während der Pausen dürfen die Tischtennisplatten benutzt werden, für Ballspiele sind nur Softbälle zugelassen. Das Werfen von Schneebällen oder das Schlittern auf vereisten Flächen ist aus Sicherheitsgründen verboten.


Probleme mit Mitschülerinnen oder Mitschülern, in der Schule oder zu Hause: Falls Schülerinnen oder Schüler schulische oder persönliche Probleme haben, steht neben den (Klassen-)Lehrkräften das Team der Schulsozialarbeit zur Verfügung, ggf. auch das Präventionsteam. Die Beratung bei der Schulsozialarbeit ist vertraulich, neutral, geleitet von der Wertschätzung des Einzelnen und beruht auf den Prinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe (soweit möglich) (Kontakt zur Schulsozialarbeit).


Rauchen/Alkohol/Drogen: Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen besteht ein Rauchverbot (auch E-Zigarette, Shisha u.s.w.), zudem ein Alkohol -und Drogenverbot. Dieses betrifft auch Klassen- und Studienfahrten. Alkoholkonsum im Rahmen von besonderen Veranstaltungen bedarf der Erlaubnis der Schulleitung.


Schließfächer: An unserer Schule stehen Schließfächer für Schulsachen wie Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Eine Anmeldung ist erforderlich (LINK). Des Weiteren befinden sich in jedem Klassenraum offene Regalfächer, die ebenso genutzt werden können. Beachten Sie, dass das Aufbewahren von Büchern etc. unter dem Schultisch nicht vorgesehen ist.


Schulordnung: Die aktuelle Fassung der Schulordnung finden Sie hier. Diese wird zu Beginn der Schulzeit an der Melibokusschule von allen Schülerinnen, Schülern und ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben. Zur Einhaltung der Schulordnung wird ein Kartensystem verwendet: es gibt eine „gelbe Karte“, die alle Maßnahmen der Reglementierung von Fehlverhalten beinhaltet, und eine „grüne Lobkarte“. Die gelben Karten werden für Regelverstöße aller Art verwendet. Die ausstellende Lehrkraft vergibt damit Punkte, die von der Klassenlehrkraft verwaltet werden. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet die Reaktionen der Schule auf das Fehlverhalten.


Schulplaner: In jedem Jahr wird der Schulplaner exklusiv für unsere Schule gedruckt und ist für € 3,00 erhältlich. Er enthält neben einem übersichtlichen Kalenderbereich für die Hausaufgaben viele Informationen rund um unsere Schule, z.B. die Schulordnung, einen Lageplan, „wichtige“ Personen der Schule, Plan der Klassenstunden und die beweglichen Ferientage. Er wird in den Klassen 5 – 8 verbindlich eingesetzt.


Schulportal: Das Schulportal des Landes Hessen wird im Laufe des Schuljahres 2023/2024 für Schülerinnen und Schüler aktiviert. Bis dahin werden schulische Arbeitsaufträge weiterhin über Teams gestellt.


Schulweg/Parkplatz: Bitte schützen Sie Ihre Kinder und die anderen Schülerinnen und Schüler und Mitarbeiter der Schule. Lassen Sie Ihre Kinder in der Kiss&Go-Zone/Busschleife aussteigen und lassen Sie sie den restlichen Weg zu Fuß gehen. Ein Befahren des Schulparkplatzes ist nicht zugelassen. Bitte sehen Sie regelmäßig nach dem Fahrrad Ihres Kindes, ob dieses verkehrssicher und mit einem Schloss versehen ist.


Sport/Schwimmen – Freistellung: Eine Freistellung vom aktiven Sportunterricht bis zu 4 Wochen kann die Sportlehrkraft genehmigen, wenn die Erziehungsberechtigten dieses unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beantragen. Eine Freistellung über 4 Wochen (bis zu 3 Monaten) kann nur von der Schulleitung auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes genehmigt werden. Eine über drei Monate hinausgehende Freistellung ist nur möglich bei Vorlage eines amtsärztlichen Attestes. Dieses wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom zuständigen Schularzt, im Benehmen mit der sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle beim Gesundheitsamt, ausgestellt. Sofern der Freistellungsgrund es zulässt, soll das Kind während des Sportunterrichts anwesend sein, um den sporttheoretischen Unterweisungen zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen (z.B. Leistungsmessung etc.). Die Entscheidung trifft im Einzelfall die Sportlehrkraft im Benehmen mit der Klassenlehrkraft. Wir verweisen auf unsere Sportvereinbarung, in der unsere Regelungen erläutert sind (LINK).


Stundentafel: Die aktuelle Stundentafel unserer Schule finden Sie hier.


Schülervertretung: Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ihre/seine Meinungen und Interessen in schulischen Gremien zu vertreten. Dazu gibt es die Schülervertretung (SV), die von zwei Lehrkräften betreut wird. Die SV vertritt die Interessen der Schülerschaft in verschiedenen Konferenzen und Gremien und organisiert schulische Veranstaltungen und Aktionen (LINK).


Teams: Jede Schülerin und jeder Schüler der Melibokusschule erhält derzeit Zugang zu Microsoft 365 und damit zur Software Teams. Die Zugangsdaten sind sorgfältig aufzubewahren und auf keinen Fall weiterzugeben. In Teams werden im jeweiligen Fachkanal der Klasse Arbeitsaufträge hinterlegt, sofern der Unterricht entfällt. Gelegentlich werden dort auch weitere Aufgaben hinterlegt, die insbesondere in den höheren Jahrgangsstufen auch dort wieder eingereicht werden müssen. Des Weiteren besteht für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit der jeweiligen Fachlehrkraft im Chat von Teams in Verbindung zu treten. Ein Wechsel von Teams auf das Schulportal des Landes Hessen ist im Laufe des Schuljahres 2023/24 vorgesehen.


Trainingsraum: Unsere Grundregeln eines störungsarmen Unterrichts beinhalten, dass jede Schülerin und jeder Schüler das Recht hat ungestört zu lernen, dass jede Lehrkraft das Recht hat ungestört zu unterrichten und jede/r stets das Recht der/s anderen respektieren soll. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler diese drei Grundregeln nicht akzeptiert und den Unterricht bzw. das Schulleben nachhaltig stört, erhält sie/er eine „gelbe Karte“ und geht in den Trainingsraum. Dort erhält sie/er die Möglichkeit, ihr/sein Verhalten im Gespräch zu reflektieren, einen Rückkehrplan zu erstellen und ihr/sein Verhalten zu ändern (LINK).


Unterrichtsausfall: Im Hauptgebäude der Schule hängen Digitale Schwarze Bretter, auf der alle Ankündigungen über geplante Stundenausfälle und Vertretungen aufgelistet werden. Diese Informationen sind auch online unter www.dsbmobile.de abrufbar. Entfall im AG- und WPU-Bereich ist unter der Klassenbezeichnung „AG-WPU-Klasse“ ersichtlich.

Kommt es zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen, gewährleistet die Schule im Rahmen der „verlässlichen Schule“ eine verlässliche Schulzeit von fünf Zeitstunden am Vormittag. Ab Jahrgang 8 kann von dieser Regelung abgewichen werden.

In Einzelfällen ist bei umfangreichem Unterrichtsausfall ein häuslicher Studientag“ möglich. Dieser wird spätestens am Vortag angekündigt. Für Kinder der Klassen 5-7 ist es möglich, dass sie an diesem Studientag in der Bibliothek betreut werden, falls die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Die Betreuung soll an die Klassenlehrkraft und das Sekretariat rechtzeitig angemeldet werden.

Im Falle höherer Gewalt (Glatteis, Sturm, ….) können Sie sich über die Schulwebseite und/oder die Webseiten öffentlich-rechtlicher Radiosender informieren. Allgemeine Vorgaben werden auch über den Elternverteiler des Schulelternbeirats kommuniziert. Gibt es keine allgemeinen Vorgaben, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte, ob Sie Ihrem Kind den Schulweg zumuten können (eine frühzeitig eingegangene Entschuldigung an die Klassenlehrkraft ist ggf. erforderlich).

 

Versorgung erkrankter Schüler*innen mit Arbeitsmaterialien: In jeder Klasse werden bis zu drei „Paten“ festgelegt, die dafür verantwortlich sind, alle wichtigen Informationen während der gesamten Abwesenheitszeit eines Kindes zu sammeln. Das erkrankte Kind soll sich, sobald es wieder einigermaßen fit ist, alle Informationen bei diesem Paten einholen, ggf. mit Unterstützung der Eltern, im Notfall auch unter Einbezug der Lehrkraft (insbes. in den jüngeren Klassen). Diese Patenfunktion beinhaltet zusätzlich das Bereitstehen für Fragen zu den behandelten Unterrichtsinhalten für das fehlende Kind. Bei den Paten geht die gewissenhafte Erledigung der Aufgabe in die Sozialverhaltensnote ein.


Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen am Vormittag): Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Zur Unterrichtszeit zählen auch die Freistunden. Im Einzelfall kann das Verlassen der Schule gestattet werden, wenn dies von den Erziehungsberechtigten unter Angabe der Gründe schriftlich für einen (einmaligen) Zweck beantragt wird. Die Gestattung kann aus pädagogischen Gründen versagt werden. Verlassen Schülerinnen oder Schüler das Schulgelände, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Das Land übernimmt ggf. keine Haftung für Schäden.


Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause: Während der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 – 10 das Schulgelände verlassen, sofern ihre Erziehungsberechtigten eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnet haben und diese der Schule vorliegt. Außerhalb des   Schulgeländes entfällt die Aufsichtspflicht der Schule und ggf. der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.


Vertretungsplan: Die Information erfolgt über das Digitale Schwarze Brett in der Schule bzw. die entsprechende App DSBmobile (DSBmobile - Login). Benutzer: 164402 - Passwort auf Anfrage bei der Klassenlehrkraft. In den Jahrgängen 5-7 wird entfallender Fachunterricht im Vormittagsbereich bestmöglich vertreten. In den Jahrgangsstufen 8-10 können Randstunden bei fehlenden Vertretungskapazitäten entfallen. Nachmittagsunterricht entfällt grundsätzlich in allen Jahrgängen mit Ausnahme der Ganztagsklasse.

Falls Arbeitsaufträge vorhanden sind, wird im Vertretungsplan darauf hingewiesen („AA vorh.“ -> Klasse hat Arbeitsauftrag und weiß Bescheid; „AA auf Teams“ -> Arbeitsauftrag ist bzw. wird im jeweiligen Fachkanal von Teams hochgeladen). Alle Arbeitsaufträge müssen von den Schüler*innen bis zur nächsten Stunde des entsprechenden Fachunterrichts bzw. dem vorgegebenen Rückmeldedatum selbstständig und verantwortungsbewusst erledigt werden.


Waffen und gefährliche Gegenstände: Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Schule ist es in der Schule bzw. bei schulischen Veranstaltungen verboten, Waffen und gefährliche Gegenstände mitzubringen. Dazu zählen auch u.a. Messer, Schlagstöcke, Pfefferspray und Feuerzeuge.


Wasserspender: Unsere Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich am Wasserspender in der Cafeteria ihre mitgebrachten Trinkflaschen nachzufüllen. Das Abfüllen in andere Gefäße sowie das direkte Trinken vom Wasserspender ist nicht zugelassen.


Stand: 15.01.2023