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Die Melibokusschule ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen und nicht-barrierefreie Inhalte nachzubessern. Ältere Elemente des Internetangebotes wurden zu Archivzwecken übernommen – eine Anpassung an die Vorgaben der Barrierefreiheit ist in vielen Fällen nicht sinnvoll umzusetzen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich gerne an uns. Bei allen neu eingestellten Dokumenten oder Elementen, die grundsätzlich wichtig sind, ist die Anpassung bzw. Überarbeitung in Kürze zu erwarten.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.melibokusschule.de veröffentlichte Website der Melibokusschule Alsbach-Hähnlein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 13.05.2025 erneut durchgeführten
Selbstbewertung.

Achtung: Dieser Abschnitt wird aktuell überarbeitet.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Melibokusschule Alsbach-Hähnlein

Herr Dr. Michael Weiffen
Telefon: 06257-9302-0

Barriere melden

Durchsetzungsverfahren 
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de 

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