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Die Elternvertretung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Das Engagement von Eltern ist für eine gute Schulkultur unverzichtbar. Durch Ihre Mitarbeit als Klassen- oder Schulelternbeirat können Sie den Schulalltag so mitgestalten, dass ein offenes und produktives Klima für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte entsteht. Schon mit überschaubarem Zeitaufwand lässt sich der Schulbetrieb vielfältig unterstützen.

Oft abgetan als lästiges Übel begleiten das Amt des Elternbeirats altbekannte Mythen. Wir möchten mit diesem kleinen Leitfaden aufklären und die „Angst vorm Amt“ nehmen und hoffen, Sie dadurch für die Mitarbeit im Elternbeirat zu gewinnen.

INFOS ZUR ELTERNVERTRETUNG

KLASSENELTERNBEIRAT

Alle Klassen wählen einen Klassenelternbeirat und seinen Stellvertreter. Die Wahl gilt für zwei Jahre. Elternbeirat und Stellvertreter sollten als Team arbeiten, sich gegenseitig unterstützen und ergänzen.

Der KEB ist Ansprechpartner für alle Eltern in der Klasse, sowie Kontaktperson für Lehrer, Schulleitung und Schüler.

AUFGABEN ALS KLASSENELTERNBEIRAT

SIE SIND ANSPRECHPARTNER für Belange der ganzen Klasse. Sobald die ganze Klasse von einer Fragestellung betroffen ist oder es um mehrere Schüler einer Klasse geht, kann der Elternbeirat eingeschaltet werden. Bei Fragen, die nur einen Schüler und / oder ein Elternhaus betreffen, sollten die Eltern direkt mit Lehrern und Schulleitung sprechen. Hier kann in Einzelfällen der Elternbeirat unterstützen und vermittelnd eintreten.

SIE LADEN ZU ELTERNABENDEN EIN (eine Muster-Einladung können Sie beim Schulelternbeirat anfordern). Beim Elternabend werden Themen besprochen, die die ganze Klasse betreffen. Der KEB bereitet die Elternabende vor, spricht die Tagesordnung mit der Klassenlehrkraft ab und schreibt die Einladung zum Elternabend. Die Einladung sollte mindestens 10 Tage vor dem Termin erfolgen. Bei Elternabenden mit Neuwahlen ist eine Vorlaufzeit von 10 Tagen gesetzlich vorgeschrieben (Fristen beachten!). Der KEB leitet die Elternabende (nach Absprache kann das aber auch die Klassenlehrkraft übernehmen). Die Elternabende finden einmal pro Halbjahr, bei Bedarf auch öfter statt. Außerdem können auch Fachlehrer (z.B. bei Lehrerwechsel) zu den Elternabenden eingeladen werden.

DAS VERTEILEN DER EINLADUNG UND ANDERER INFORMATIONEN erfolgt nach klasseninterner Absprache. So kann vereinbart werden, dass Einladungen und Informationen per Elternpostmappe über die Klassenlehrkraft, per E-Mail-Verteiler (in Blindkopie!) durch den KEB oder eventuell auch per WhatsApp-Gruppe oder ähnliche Kontaktwege erfolgt. Wichtig ist, dass alle Eltern der Klasse mit dem gewählten Informationsweg erreicht werden können.

SIE NEHMEN AN SITZUNGEN DES SCHULELTERNBEIRATS (SEB) teil. Wer als KEB gewählt wurde, ist automatisch Mitglied des Schulelternbeirates. Der Schulelternbeirat trifft sich etwa zweimal im Schuljahr. Bei diesen Treffen informiert sowohl die Schulleitung als auch der Schulelternbeiratsvorsitzende über wichtige Dinge, die alle Eltern wissen sollten. Der Vorstand des Schulelternbeirats wird von den Klassenelternbeiräten für 2 Jahre gewählt und besteht aus dem 1. Vorsitzenden, einer Stellvertretung und möglichst 3 weiteren Mitgliedern.

WICHTIG:

Alles, was Elternbeiräte durch ihre Arbeit an personenbezogenen Informationen bekommen und einzelne Personen betrifft, unterliegt dem Datenschutz und der Schweigepflicht.

WEITERE GREMIEN MIT ELTERNBETEILIGUNG AN UNSERER SCHULE

SCHULELTERNBEIRAT (SEB)

Der SEB ist die Vertretung aller Eltern einer Schule. Er hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule zu unterstützen. Er übt eine Beratungs- und Kontrollfunktion aus und unterbreitet der Schule / Schulleitung Anregungen und Vorschläge zur Ausgestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit.

Viele Entscheidungen an der Schule können nicht getroffen werden, ohne den Schulelternbeirat zu informieren. Dem Schulelternbeirat muss Gelegenheit gegeben werden, sich zu bestimmten Themen zu äußern oder seine Zustimmung zu geben.

SCHULKONFERENZ

Klassenelternbeiräte, sowie alle anderen Eltern der Schule, haben die Möglichkeit, sich in die Schulkonferenz wählen zu lassen. Hier arbeiten Lehrer, Schüler und Eltern zusammen. Die Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über:

  • das Schulprogramm
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
  • Öffnung der Schule nach außen
  • den schuleigenen Haushalt

Wir freuen uns auf SIE!

Wenn Sie aktiv an der Schule mitarbeiten, erfahren Sie aus erster Hand wichtige Dinge rund um das Schulleben. Sie können mit Ihrer Meinung und Ihrem Engagement die Schule prägen und Dinge verändern. Die erforderliche Zeit für dieses Ehrenamt hält sich in Grenzen und ist lohnend für Ihre Kinder investiert.

Herzliche Grüße Corinna Reisigel, 1. Vorsitzende und Kathrin Kieber, stellvertretende Vorsitzende des Schulelternbeirats der Melibokusschule in Alsbach-Hähnlein

SIE HABEN NOCH FRAGEN ODER MÖCHTEN SICH GENAUER INFORMIEREN?

Der Vorstand des Schulelternbeirats der Melibokusschule steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail:

seb(at)melibokusschule.de

Sie benötigen Hilfe bei der Einladung zum Elternabend? Sie haben Fragen zur Elternarbeit? Sie benötigen Unterstützung bei Problemen in der Klasse? Dann schreiben Sie uns.

Weitere Informationen zur Elternarbeit finden Sie außerdem hier:

ELTERN SCHULEN AKTIVE ELTERN (elan) | Kostenlose Seminare zur Elternfortbildung: www.leb-hessen.de/elan

LANDESELTERNBEIRAT: www.leb-hessen.de

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