HERZLICH WILLKOMMEN!
Hier möchten wir einen Überblick geben über die Arbeit, die Ziele, abgeschlossene und laufende Projekte und weitere Neuigkeiten vom Förderverein der Melibokusschule Alsbach.
Personen im Vorstand
Der Vorstand besteht seit Oktober 2021 aus:
Nicole Achenbach, 1. Vorsitzende
Constanze Schäfer Pfeiffer, 2. Vorsitzende
Ulrike Leppla, Kassenwartin und
Kathrin Reuter, Schriftwartin
Unterstützt wird der Vorstand von folgenden Beisitzerinnen:
Christina Krüger
Nadja Hill
Marion Rang
Sartaj Ibrahim
von links nach rechts: Marion Rang, Kathrin Reuter, Constanze Schäfer Pfeiffer,
Nicole Achenbach, Nicole Schmitt auf der AIBA 2023
Vorstandssitzungen
Um eine gute Vernetzung des Fördervereins mit der Schulgemeinde sicherzustellen, sind die Schulleitung, ein Vertreter der Lehrkräfte und ein Vertreter des Schulelternbeirats ebenfalls bei den Vorstandssitzungen stimmberechtigt.
Kontakt zum Förderverein
Erreichbar ist der Vorstand des Fördervereins unter seiner E-Mail-Adresse
fms.meli.ah(at)gmail.com
Unsere Aufgaben
- Gelder (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen) organisieren und verwalten
- Die Meli noch besser ausstatten
- Finanzielle Unterstützung der SuS z.B. durch Zuschüsse zu Klassenfahrten, Sozialfond, Jahrbuch, Schulplaner, …
- Unterstützung der Intensivklassen und schulischer Projekte
- Schulische Veranstaltungen mit Getränken und Snacks verköstigen
Was wir brauchen
Die Aktivitäten des Förderverein sind breit gefächert. Damit ist auch etwas Aufwand für uns verbunden. Die hierfür erforderliche Zeit investieren wir aber gern. Trotzdem sind wir auf weitere Helferinnen und Helfer absolut angewiesen, sei es beispielsweise zum Backen und Verkaufen von Kuchen bei der Einschulungsfeier, als Streckenposten und Aufbauhilfe beim Sponsorenlauf oder als Spender von Preisen für die Tombola am Markttag.
Deswegen freuen wir uns immer über weitere Helfer aus der Elternschaft! Vielleicht können auch Sie dazu beitragen, die Meli zu einem noch besseren Lernort für unsere Kinder zu machen.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich ein klein wenig zu engagieren, und zwei, drei Stunden Ihrer Zeit bei einer Veranstaltung helfen schon weiter. Stattdessen oder zusätzlich könnten Sie, falls noch nicht geschehen, auch Mitglied im Förderverein werden. Der Jahresbeitrag ist niedrig, die so erzielten Einnahmen sind aber planbar und erleichtern uns daher die Projektsteuerung. Jedes Jahr verlieren wir natürlich auch Mitglieder, weil die Eltern der Schulabgänger die Mitgliedschaft kündigen und damit die Förderung einstellen. Daher ist es wichtig, dass wir permanent neue Mitglieder gewinnen. Dabei waren wir in der letzten Zeit auch ziemlich erfolgreich, es ist aber noch Luft nach oben. Dürfen wir auf Sie zählen? Nähere Informationen zur Höhe des Beitrags und eine Beitrittserklärung stehen auf der Seite „Downloads“.
Wir laden Sie also herzlich ein, uns – in welcher Form auch immer – zu unterstützen. Ihre Kinder werden es Ihnen danken!
Download
- Mitgliedsantrag
- Satzung (vom 15.09.2015)
- Vorherige Satzung
Wissenswertes zur Mitgliedschaft im Förderverein
(1) Mitglied kann eine Einzelperson, ein(e) Jugendliche(r) (unter 18 Jahren), eine Familie oder ein Unternehmen (juristische Person) sein.
(2) Der zuständige Vorstand des Fördervereins prüft Ihren Antrag auf Stimmigkeit der Daten, Doubletten etc. Die Mitgliedschaft beginnt mit Ihrer Unterzeichnung des Antrages, es sein denn Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid von uns.
(3) Mit dem Bestätigungsschreiben teilen wir Ihnen die Daten mit, die wir über Sie erfasst haben.
- Besonders sensible Daten, wie Kontoverbindung und Telefonnummer anonymisieren wir so weit, dass Ihnen trotzdem eine Überprüfung möglich ist.
- Wir speichern Ihre Daten über das Ende der Mitgliedschaft hinaus soweit es vom Gesetz verlangt wird.
- Sie können jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten verlangen.
(4) Jedes Mitglied erhält eine eindeutige Mitgliedsnummer, die wir mit dem Bestätigungsschreiben mitteilen.
(5) Wenn Sie eine Familie vertreten, teilen Sie uns unbedingt die Anzahl der Personen, die unter 18 Jahren sind mit. Wenn ein Familienmitglied das 18. Lebensjahr erreicht, so teilen Sie uns dies bitte auch mit.
(6) Wenn Sie als Jugendliche/r geführt werden und das 18. Lebensjahr erreichen, teilen Sie uns dies bitte mit.
(7) Helfen Sie uns unnötige Kosten zu vermeiden, indem Sie uns Änderungen ihrer bei uns erfassten Daten umgehend mitteilen.
(8) Die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich Mitte November eingezogen. Bei Anträgen, die nach dem 31.10. eingehen, werden die Beiträge zum Jahresende eingezogen.
(9) Die Mitgliedschaft endet wie in der Satzung in §3, Absatz (5) beschrieben. Bitte beachten Sie, dass unser Geschäftsjahr das Kalenderjahr, und nicht das Schuljahr, ist!
(10) Neben dem festen Mitgliedbeitrag haben Sie die Möglichkeit, eine zusätzliche Spende zu leisten, die mit dem Jahresbeitrag eingezogen wird. Bei Spenden über 100 EUR erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenquittung. Beträge darunter erkennt das Finanzamt in der Regel durch Vorlage des Kontoauszuges an.
(11) Die Höhe der Spende kann jederzeit geändert werden. Änderungswünsche, die bis zum 31.10. eines Jahres bei uns eingehen, werden bei den nächsten Lastschriften berücksichtigt. Später eingehende Änderungen werden ab dem nächsten Jahr berücksichtigt.
(12) Mit Ihrer Mitgliedschaft werden Sie Mitglied des obersten Organs des Vereins und können in der Mitgliederversammlung im Rahmen der Satzung über die Ausrichtung des Vereins mitentscheiden.
(13) Die Satzung finden Sie unter folgendem Link: Satzung