Direkt zum Inhalt

Entsprechend der verschiedenen Schulzweige müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt Wahlpflichtfächer belegt werden. Die entsprechenden Regelungen finden Sie hier unter den jeweiligen Schulzweigen, Gymnasium oder H/R Zweig. Die Wahlpflichtkurse können darüber hinaus zum Teil auch als AGs zusätzlich belegt werden. Die Einwahl für die Schüler und Schülerinnen erfolgt zum Schuljahresbeginn für das laufende Schuljahr. Eine Beschreibung des Kursangebots ist vorab auf der Webseite (Information auf der Startseite) einsehbar. Das Angebot kann von Schuljahr zu Schuljahr variieren.
Die Einwahl in die Kurse ab Klasse 9 ist für ein Schuljahr verbindlich, es sei denn es handelt sich um die Wahl der zweiten Fremdsprache im R-Zweig. Der Wahlpflichtunterricht ist ein benotetes Nebenfach und versetzungsrelevant.


Für das Gymnasium G9 an der Melibokusschule gilt:

Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasial-Zweiges müssen im Laufe der Mittelstufe insgesamt 4 Wochenstunden Wahlpflichtunterricht besuchen.

Die Erteilung des Wahlpflichtunterrichts bzw. der 3. Fremdsprache liegt in der Stundentafel für G9 in den Jahrgangsstufen 9 und 10. Pro Schuljahr werden 2 Wochenstunden unterrichtet.

Wählt eine Schülerin oder ein Schüler eine dritte Fremdsprache, so ist zu beachten, dass wegen der Anschlussfähigkeit des Sprachenunterrichts an die Oberstufe der Unterrichtsumfang jedoch 6 Stunden beträgt. Pro Schuljahr werden 3 Wochenstunden unterrichtet.

Für den H/R Zweig an der Melibokusschule gilt:

Für die Klassen 7 und 8 des Realschulzweigs der Melibokusschule müssen alle Schülerinnen und Schüler sich für eins von zwei Wahlpflichtfächern entscheiden: eine zweite Fremdsprache (i.d.R. Spanisch) oder ein Wahlpflichtangebot, das meist einen berufs- und/oder praxisorientierenden Schwerpunkt hat.

Im Hauptschulzweig werden die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 7 und 8 mit berufs- bzw. praxisorientiertem Schwerpunkt unterrichtet. Die Möglichkeit der Wahl einer zweiten Fremdsprache ist nicht gegeben.

Der gewählte WPU-Kurs bleibt verpflichtend bis zur Beendigung der 8.Klasse (also 2 Jahre). Der Unterricht in diesem Fach kann im Klassenverband stattfinden, aber auch in Kursen, in denen sich auch Kinder aus Parallelklassen befinden können. Bei der Wahl des Faches sollten die eigenen Neigungen und Begabungen berücksichtigt werden. Die Entscheidung darüber sollten Kinder und Eltern gemeinsam treffen.

In dem neuen Fach werden wöchentlich vier Stunden Unterricht bis zum Erreichen der neunten Klasse erteilt.

Ab Klasse 9 können die Schülerinnen und Schüler ihren WPU-Kurs aus einem bereitgestellten Angebot wählen. Wer die zweite Fremdsprache wählt, muss in Klasse 7 und 8 diese auch belegt haben, da es sich um einen fortführenden Kurs handelt. Die WPU-Kurseinwahl gilt für 1 Jahr und wird für 2 Stunden pro Woche erteilt– die Fortführung der zweiten Fremdsprache gilt für 2 Jahre und wird für 3 Stunden wöchentlich erteilt. Eine Abwahl der zweiten Fremdsprache ist nach Klasse 9 nicht möglich.